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soliparty - als die polizei die kapu besuchte...

konzert
Fr. 28.11.2008

Antirepressions-Soli-Party: "Als die Polizei die KAPU besuchte....."

standen viele Leute in der Gegend herum, haben viele Leute mit Uniformen diskutiert und auch gestritten, wurden zwei Punks verhaftet, viele Personalien aufgenommen und ein, an sich leicht chaotischer aber nichtsdestotrotz wirklich schöner Abend wurde jäh unterbrochen.
Was tun also, wenn ein überwichtiger Bulle dich scheiße behandelt, du auf dein Recht auf Aufklärung bestehst und wissen willst, warum du überhaupt Teil der Amtshandlung bist? Tja, du kannst nichts tun, denn es gibt 15 Zeug_innen einer Straftat, die vor dem Hause KAPU begangen wurde, und deren Personalien werden jetzt aufgenommen. Du hast nichts gesehen, kamst gerade erst die Treppen runter, egal. Du wirst trotzdem beamtshandelt.
Und weil das eigentlich so nicht ok war, nimmst du die Mühe auf dich und formulierst gekonnt mit Zitaten aus dem Sicherheitspolizeigesetz eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat. Dann erst mal Warten. Erst Tage, dann Wochen, du denkst schon kaum mehr dran, dann, nach Monaten, ein Brief vom UVS. Boahh! Schnell den förmlich wirkenden blauen Brief unterschreiben und aufreißen. Was siehst du als erstes: du schuldest der Polizei 271€. Moment, das war anders geplant. Nach wiederholtem Lesen des gestochen klar juristisch formulierten Textes bist du dann um folgendes schlauer: Die Straftat war abgeschlossen, die mutmaßlichen Täter_innen festgenommen also greift nicht das Sicherheitspolizeigesetz sondern die Strafprozessordnung, der UVS fühlt sich nicht mehr zuständig, überweisen sie den oben angeführten Betrag plus Gebühren. Ein Einspruch kann beim Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden, Kostenpunkt 180€ und muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.

Was tun?
Wir machen eine Party, stellen eine Backline auf die Bühne und laden die Bands, die einen Beitrag zum KAPU-Sampler aufgenommen haben ein, die Nummer live auf der KAPU-Bühne zu spielen. Ein KAPU-Und-Freund_innen-Band-Zirkus quasi. Gleichzeitig machen wir uns schlau was diese kleine Gesetzesänderung noch so mit sich bringt und kommen drauf, dass diese es für die Polizei sehr leicht macht, Leute zu kontrollieren, die sich dann nicht beim UVS beschweren können, weil... genau, der sich nicht zuständig fühlt. Also wird’s an diesem Abend auch einen kleinen Vortrag zum Sicherheitspolizeigesetz und zur Strafprozessordnung geben. Das ganze kostet an der Tür ein paar Euro, damit die zwei Personen, die Einspruch beim UVS einlegten, ihr Geld zurückbekommen. Außerdem gibt’s Cocktails und einen Soliwuzzler.
Bis dann!

in Kooperation mit Infoladen Treibsand!

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Flyer / Plakat